AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rahmenbedingungen für die Nutzung der FactoryMatch-Plattform.

§ 1 Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen FactoryMatch (Firat Kelebek e. K.) und den auf der Plattform registrierten Marken sowie Herstellern.

§ 2 Leistungsumfang

FactoryMatch vermittelt Kontakte zwischen Marken und Kontraktfertigern, stellt eine KI-Spezifikations- und Angebotsanfrage-Umgebung bereit und wickelt Zahlungen über eine Plattform-Treuhand ab. FactoryMatch wird selbst nicht Vertragspartei zwischen Marke und Hersteller.

§ 3 Provision & Treuhand

Auf jeden vermittelten und über die Plattform beauftragten Auftragswert berechnet FactoryMatch eine Vermittlungsprovision von 10 %. Die Provision wird bei Auftragsbestätigung fällig und im Rahmen der Auszahlung an den Hersteller verrechnet.

Zahlungen der Marke werden auf einem Plattform-Treuhandkonto gehalten und meilensteinbasiert (30 % bei Produktionsstart, 70 % nach Freigabe des Versandnachweises) an den Hersteller freigegeben.

§ 4 Pflichten des Herstellers

Der Hersteller sichert insbesondere zu:

  • Alle in seinem Profil angegebenen Zertifikate sind gültig und werden auf Verlangen im Original vorgelegt.
  • Angebote enthalten sämtliche Kosten und binden den Hersteller für 14 Tage nach Absendung.
  • Der Hersteller lädt einen prüfbaren Versandnachweis (z. B. Frachtbrief, DHL-Tracking) hoch, bevor die zweite Auszahlung freigegeben wird.

§ 5 Umgehungsverbot

Marken und Hersteller verpflichten sich, jeden über FactoryMatch angebahnten Kontakt ausschließlich über die Plattform abzuwickeln. Als Anbahnung gilt bereits das erste Absenden einer Angebotsanfrage oder das Öffnen des Angebotsportals durch den Hersteller.

Ein direkter, an FactoryMatch vorbei geführter Vertragsschluss mit einem über die Plattform erstmals kontaktierten Hersteller innerhalb von 24 Monaten nach Erstkontakt löst eine Vertragsstrafe in Höhe der geschuldeten Vermittlungsprovision aus (mindestens jedoch € 500 je Umgehungsfall). Weitere Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

FactoryMatch ist berechtigt, bei begründetem Verdacht auf Umgehung die betroffenen Konten mit sofortiger Wirkung zu sperren und die Aufklärung des Sachverhalts zu verlangen.

§ 6 Pflichten der Marke

Die Marke sichert zu, dass sie sämtliche Rechte an den auf FactoryMatch hochgeladenen Spezifikationen, Designs, Rezepturen, Bildern und Marken innehat oder eine wirksame Nutzungslizenz besitzt und dass die Nutzung im Rahmen der Plattform keine Rechte Dritter (insbesondere Marken-, Urheber-, Patent- oder Designrechte) verletzt.

Die Marke stellt FactoryMatch von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Zusicherung resultieren, einschließlich angemessener Rechtsverfolgungskosten.

Die Marke verpflichtet sich, nach vertragsgemäßer und mängelfreier Lieferung bzw. nach fristgerechter Vorlage des Versandnachweises die zweite Meilenstein-Auszahlung ohne unangemessene Verzögerung freizugeben.

§ 7 Umgang mit Streitfällen — 3-Stufen-Disput-Prozess

FactoryMatch ist zu keinem Zeitpunkt Vertragspartei des Fertigungsvertrags zwischen Marke und Hersteller. Wir treffen keine inhaltliche Entscheidung über den Streitgegenstand und handeln weder als Schiedsrichter noch als Gericht. Der folgende 3-stufige Disput-Prozess sichert lediglich die Freigabe der treuhänderisch verwahrten Gelder ab.

Stufe 1 – Freeze & Negotiate (Verhandlungsphase, 14 Tage): Mit Klick auf „Disput melden“ friert die Plattform alle noch offenen Meilenstein-Auszahlungen ein. Die Parteien verhandeln in dieser Zeit direkt (Chat, E-Mail, Telefon) und dokumentieren das Ergebnis. Wird eine einvernehmliche Regelung erreicht, gibt die Plattform die Gelder gemäß Regelung frei.

Stufe 2 – Externe Begutachtung: Kommt in Stufe 1 keine Einigung zustande, können die Parteien einen unabhängigen Sachverständigen bzw. eine Prüfstelle beauftragen. Die Kosten trägt grundsätzlich die die Prüfung veranlassende Partei; abweichende Regelungen können die Parteien vereinbaren. Die Plattform hält die Gelder weiterhin eingefroren.

Stufe 3 – Gerichtliche Entscheidung: Ohne Einigung bzw. Sachverständigen-Regelung entscheidet ein Zivilgericht. Die Auszahlung erfolgt ausschließlich auf Basis eines rechtskräftigen Urteils bzw. eines gerichtlichen Vergleichs, den die Parteien der Plattform schriftlich vorlegen. FactoryMatch führt die Auszahlung entsprechend aus — auch dann wieder OHNE eigene inhaltliche Bewertung.

§ 8 Stripe-Nutzungsbedingungen

Alle Kartenzahlungen und SEPA-Instant-Zahlungen werden über Stripe Payments Europe Ltd. abgewickelt. Mit der Nutzung der Zahlungsfunktion akzeptiert der Nutzer zusätzlich die Nutzungsbedingungen von Stripe.

Die aktuellen Stripe-Bedingungen sind abrufbar unter: https://stripe.com/de/legal

§ 9 Haftung

FactoryMatch haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet FactoryMatch nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.

§ 10 Datenschutz

Es gelten die Datenschutzhinweise unter /datenschutz. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, personenbezogene Daten der jeweils anderen Partei nur im vereinbarten Umfang zu verarbeiten.

§ 11 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand ist München, sofern der Vertragspartner Kaufmann ist.